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Informationen für Bewerberinnen und Bewerber der Bundeswehr
(Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SAZ) mit 12 oder mehr Dienstjahren)
 Uniform eines Soldaten
 

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen bei ihrer Bewerbung um Einstellung in die Polizei
des Landes Niedersachsen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie alle sonstigen
Bewerberinnen und Bewerber.

Eingestellt werden kann u.a., wer  das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Höchstalter).

Für Sie als Soldatin oder Soldat mit einer festgesetzten Dienstzeit von 12 und mehr Jahren bietet das
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihrer Hinterbliebenen
eine Ausnahme.

Zur Durchführung von Eingliederungsmaßnahmen gilt nach § 7 (6) SVG in Bezug auf das Eintrittshöchst-
alter folgendes:
Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren
festgesetzt worden ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienst-
verhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme um Einstellung in den
öffentlichen Dienst, stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein
Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf. Dies gilt auch, wenn der Soldat im
Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemein-
bildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit
durchführt und sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um
Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt.

Dieses Dokument drucken Letzte Änderung: 05.08.2010