Sportüberprüfung

Im Rahmen der Sportüberprüfung soll festgestellt werden, ob Sie im Ausdauerbereich den besonderen
körperlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügen.
Dazu ist ein 3000-m-Lauf in einer Mindestzeit zu absolvieren.
Die geforderten Mindestzeiten sind für:
- männliche Erwachsene 14:30 Minuten
- weibliche Erwachsene 18:30 Minuten
- männliche Jugendliche (unter 18 Jahre) 15:30 Minuten
- weibliche Jugendliche (unter 18 Jahre) 19:30 Minuten
Wenn Sie die geforderten Mindestzeiten im Sporttest nicht erreichen, scheiden Sie aus dem
Verfahren aus.
Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Bewerberinnen und Bewerber Probleme mit dem
3000m-Lauf haben und letztendlich deswegen die Sportprüfung nicht bestehen. Zur
Vorbereitung empfehlen wir, regelmäßig Ausdauersport zu betreiben, mindestens aber sechs
Wochen vor der Sportprüfung mit einem Lauftraining zu beginnen (z.B. mindestens an drei
bis vier Tagen pro Woche trainieren mit steigendem Laufpensum).
Bitte beachten:
In der Regel findet der Sporttest im Anschluss an den computerunterstützten Eignungstest
statt. Witterungsbedingt kann es passieren, dass der Sporttest vorgezogen wird und der
computerunterstützte Eignungstest nach einer Pause im Anschluss daran absolviert werden
muss. In diesem Fall nehmen am computerunterstützten Eignungstest nur die im Sporttest
erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber teil.



