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Nachdem Sie alle Auswahlschritte durchlaufen haben, werden Sie, sofern Sie nicht eine Direktzusage erhalten haben, in die für Ihre Wunschbehörde gültige Rankingliste eingeordnet. Diese wird auf Basis der Ergebnisse im Eignungs- und Auswahlverfahren sowie ggf. weiterer persönlicher Eignungskriterien wie z.B. Beherrschen mehrerer Fremdsprachen in Wort und Schrift, abgeschlossenes Studium o.ä. gebildet. Die Frage, ob Ihre auf der Rankingliste erreichte Position eine Einstellung ermöglicht, ist abhängig von der jeweiligen Größe des Kontingents der durch Sie gewählten Wunschbehörde.
Wenn bis zur Einstellung keine Tatsachen hinzukommen, die Ihre Eignung in Frage stellen, können Sie unter den oben genannten Voraussetzungen zum Einstellungstermin zur Polizeikommissar-Anwärterin bzw. zum Polizeikommissar-Anwärter ernannt werden.
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