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 Voraussetzungen mit Berufsausbildung
Fachkauffrau am Telefon
 

Auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife können Sie an der Polizeiakademie studieren.
Voraussetzung ist neben den allgemeinen Voraussetzungen eine nach dem Niedersächsischen
Hochschulgesetz anerkannte Berufsausbildung mit Hochschulzugangsberechtigung.

 

Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt beispielsweise durch eine Meisterprüfung
oder einen abgeschlossenen Bildungsgang zur staatlich geprüften Technikerin oder Betriebswirtin
bzw. zum staatlich geprüften Techniker oder Betriebswirt.

 

Daneben gibt es weitere Bildungsgänge, die bei Vorliegen von bestimmten Kriterien für den Studien-
gang als gleichwertig angesehen werden, so z.B.:

  • Erzieherin/Erzieher
  • Haus- und Familienpflegerin bzw. -pfleger
  • hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleiter
  • Gestalterin/Gestalter
  • Fachkauffrau/Fachkaufmann
  • Fachwirtin/Fachwirt
  • Betriebswirtin/Betriebswirt
  • Wirtschaftsinformatikerin/Wirtschaftsinformatiker
  • Handelsassistentin/Handelsassistent
  • Alten-, Kranken-, Kinderkrankenpflegerin bzw. -pfleger
  • Heilerziehungspflegerin/-pfleger
  • Hebamme
  • Dorfhelferin/Dorfhelfer

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie im
§ 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
sowie in der
Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang.

 


Haben Sie einen Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufausbildung, die nicht die
Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsberechtigung
erfüllen, können Sie sich durch einen
einjährigen Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung oder einer für Ihren Berufszweig
vorgesehenen Fachoberschule für den Einstieg in den Polizeidienst qualifizieren.

Fachoberschulen für Wirtschaft und Verwaltung gibt es in den Städten Hannover, Braunschweig,
Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Hann. Münden, Northeim und Stade.
Nach erfolgreichem Erreichen der Fachhochschulreife beginnen Sie anschließend das dreijährige
Studium an der Polizeiakademie.

Für Ihre Bewerbung sind folgende Mindeststandards erforderlich:

  • im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch und Mathematik
    mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) *,
  • ein Notendurchschnitt von 3,3 (befriedigend) oder besser,
  • im Sozialverhalten mindestens "entspricht den Erwartungen".

* Sollten Ihre Noten im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch
und/oder Mathematik lediglich ausreichend (Note 4) gewesen sein, können diese durch
überdurchschnittliche Ergebnisse (Notendurchschnitt mindestens 3,0 oder besser) in den
Abschlussprüfungen der Berufsausbildung und der Berufsschule ausgeglichen werden.

Nachdem Sie sich mit Ihren Leistungen im Eignungsauswahlverfahren erfolgreich für einen der
vorhandenen Plätze qualifiziert haben (Ranking), erhalten sie eine Einstellungszusage (vorbehaltlich
des Erreichens der Fachhochschulreife).

 

 

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie mich bitte an!


Helmut Waszkiewicz
Telefon: (0 55 41) 7 02 - 2 42

 

Herr Waszkiewicz                                                                                                  
  
Dieses Dokument drucken Letzte Änderung: 19.10.2010