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Interessierte mit Migrationshintergrund
 Polizeibeamter mit Kind
 

In Niedersachsen leben viele Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und ethnischen
Hintergrund. Dieses Potential möchte die Polizei gerne nutzen, um noch stärker als bisher für alle
Bürgerinnen und Bürger da zu sein.
Sprachkenntnisse der hier lebenden Menschen und interkulturelles Wissen sind für die tägliche
Polizeiarbeit von unschätzbarem Wert. Deswegen möchte die niedersächsische Polizei mehr
Menschen mit Migrationshintergrund einstellen.
Es gelten auch hier die allgemeinen und schulischen Voraussetzungen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für die Einstellung in den niedersächsischen
Polizeivollzugsdienst nicht erforderlich. Sie benötigen die Staatsbürgerschaft eines EU-
Mitgliedstaates oder, wenn Sie nicht aus einem EU-Staat kommen, eine Niederlassungserlaubnis.

 


Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung zum Ableisten des Wehrdienstes in Ihrem
Herkunftsland nicht mehr bestehen darf!

 

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie mich bitte an!


Michael Höhne
Telefon: (05541) 702-258

Foto Herr Höhne                                                                                                  
  
Dieses Dokument drucken Letzte Änderung: 05.08.2010