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| Interessierte mit Migrationshintergrund |
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In Niedersachsen leben viele Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und ethnischen Hintergrund. Dieses Potential möchte die Polizei gerne nutzen, um noch stärker als bisher für alle Bürgerinnen und Bürger da zu sein. Sprachkenntnisse der hier lebenden Menschen und interkulturelles Wissen sind für die tägliche Polizeiarbeit von unschätzbarem Wert. Deswegen möchte die niedersächsische Polizei mehr Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Es gelten auch hier die allgemeinen und schulischen Voraussetzungen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für die Einstellung in den niedersächsischen Polizeivollzugsdienst nicht erforderlich. Sie benötigen die Staatsbürgerschaft eines EU- Mitgliedstaates oder, wenn Sie nicht aus einem EU-Staat kommen, eine Niederlassungserlaubnis. |
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Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtung zum Ableisten des Wehrdienstes in Ihrem Herkunftsland nicht mehr bestehen darf!
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Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie mich bitte an! Michael Höhne Telefon: (05541) 702-258
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Letzte Änderung: 05.08.2010