Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) auf Antrag erteilt werden. Die Voraussetzungen können variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, welche Noten Sie erreichen müssen.

Für Absolventinnen und Absolventen von Abendgymnasien, Kollegs, Waldorfschulen, Gesamtschulen oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen mit einer Berufsausbildung gilt das Gleiche.

Sehen Sie bitte auch nachfolgenden Link (hier § 17)

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/z2r/page/bsvorisprod.psml

Dieses Dokument drucken Letzte Änderung: 05.05.2010