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| Besoldung |
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Arbeitsplätze werden immer rarer, Arbeitsverträge haben immer kürzere Laufzeiten, langfristige |
Hier bietet Ihnen die Polizei Niedersachsen einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz! |
Vom ersten Tag an - also schon bei Aufnahme des Studiums - werden Ihnen Anwärterbezüge |
Netto und auf einen Blick heißt das im ersten Studienjahr: |
| ledig, Steuerklasse 1 1) | verheiratet, Steuerklasse 3 1,2) |
| ca. 922,- Euro | ca. 1146,- Euro 3) |
| Auch schon für den Zeitraum des Studiums (3 Jahre) können Sie von einer kontinuierlichen Steigerung der Bezüge ausgehen, u.a. haben Sie ab dem 2. Dienstjahr Anspruch auf eine Polizeizulage in Höhe von 63,96 Euro (brutto). |
| Im 4. Dienstjahr als Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar bedeutet das: |
| 25 Jahre, ledig, Steuerklasse 1 1) | 25 Jahre, verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 3 1,2) |
| ca. 1905,- Euro | ca. 2346,- Euro 3) |
1) inkl. Kirchensteuerabzug
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| Stand: 01.03.2009, Irrtümer vorbehalten |




